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Das Ich-Kraftwerk. Was der Hype um Balkonkraftwerke für Versorger bedeutet.


Die Gesetzesänderung ist noch nicht einmal final, bevor sie 2024 in Kraft gehen könnte, dennoch ist der Ansturm bereits jetzt immens. Balkonkraftwerke sind in aller Munde und anscheinend auch schon in so manchen Kellern gelagert. Was sie dort machen? Warten auf ihren Einsatz, sobald die Bürokratiehürden zur Inbetriebnahme endgültig abgebaut wurden. Die Bundesnetzagentur zählt bereit über 300.000 angeschlossenen Anlagen und geht von einer noch weitaus höheren Dunkelziffer gekaufter, aber bisher nicht angeschlossener oder angemeldeter Balkonkraftwerke aus. Wenn man sich allein das dritte Quartal 2023 anschaut, dann sind in diesem kurzen Zeitraum bereits 80.000 weitere Kraftwerke dazugekommen, wie das Marktstammdatenregister mitteilte.


Selbst ist der Versorger


Verwunderlich ist diese Entwicklung keinesfalls. Wie wir bereits letzten Monat prognostizierten, hat das Solarpaket 1 einen großen Hype für Balkonkraftwerke nach sich gezogen. Wie soll es denn auch anders sein? Die Möglichkeit als Verbraucher auch ohne Eigentum am Aufkommen der Solar-Energie zu partizipieren ist sehr attraktiv. Besonders die Hilflosigkeit und das Ausgeliefert sein an unbeeinflussbare Faktoren, wie die, welche die letzte Energiekrise auslösten, haben das Bedürfnis nach mehr Kontrolle und Teilhabe massiv gefördert. In Zeiten der Polykrisen und Unsicherheiten ist das Bedürfnis nach etwas mehr Sicherheit und finanzieller Entlastung sehr ausgeprägt.



Was tun als EVU?


Der Markt hat gesprochen und die Entscheidung ist gefallen. Balkonkraftwerke sind in der breiten Masse angekommen und werden auch so schnell nicht wieder verschwinden. Sobald etwas im Discounter als Sonderposten verkauft wird, kann man sicher sein, dass es den Mainstream erfolgreich durchdrungen hat. So ließen sich schon bei Aldi und Co. das eine oder andere Balkonkraftwerk zusammen mit dem Wocheneinkauf besorgen. Angekommen in dieser Realität gilt es nun, als Versorger zu reagieren und sich ein Stück vom PV-Kuchen zu sichern. Die meisten tun dies schon, aber nur, mit dem Fokus auf große PV-Anlagen für Einfamilienhäuser oder für Gewerbekunden. Das Segment der Privatkunden im Mietverhältnis wurde in Bezug auf PV-Angebote bisher vernachlässigt. Verwunderlich ist dies nicht, da es bisher von Seiten der EVU kein passendes Geschäftsmodell gab, dass diese Kunden abdecken konnte. Dies sollte sich nun aber schnell ändern, da die Technik, der Markt und die Kunden reif sind, um Photovoltaik-Anlagen auch an Mieter und Mieterinnen von Wohnungen zu verkaufen. Hier eröffnet sich ein Marktsegment, welches vorher einen sehr beschränkten Zugriff auf selbsterzeugte erneuerbare Energie hatte. Daher sollten hier attraktive Angebote von Versorgerseite aus gemacht werden, um dem Hype und der Euphorie zum Thema gerecht zu werden. So lassen sich Cross-Selling-Potenziale nutzen und es kann ein großer Schritt in Richtung der Energietransformation getan werden. Daher lasst die Sonne scheinen, egal ob Mieter oder Eigentümer!

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